Allgemein
vacamo GmbH ist als Vermittler für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen im Tessin im Auftrag der jeweiligen Eigentümer der Ferienliegenschaften tätig. Abgeschlossene Mietverträge gelten grundsätzlich zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des jeweiligen Ferienhauses oder Ferienwohnung.
Buchungen
Die Buchung gilt mit der Anzahlung von 30% des Mietbetrages oder der Überweisung des Totalbetrages als definitiv. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen wird der komplette Betrag direkt nach Abschluss der Buchung fällig.
Abreisetag
Wir bitten Sie das Haus bis spätestens um 10 Uhr in ordentlichem Zustand zu verlassen. Legen Sie die Schlüssel vor der Abreise zurück. Ausserdem sind wir froh, wenn Kühlschrank, Kochherd inkl. Backofen und Gartengrill sauber gereinigt sind, das Geschirr abgewaschen und die Asche aus dem Cheminée entfernt ist. Bitte Sicherstellen, dass die Asche komplett abgekühlt ist. Sämtlicher Abfall ist zu entsorgen. Wohnungen, die in einem unakzeptablen Zustand verlassen werden, müssen mit einem angemessenen Preisaufschlag auf den vereinbarten Endreinigungspreis rechnen.
Stornierungen
Wir verstehen, dass sich Pläne ändern können. Daher können Sie als Gast selbstverständlich jederzeit von der gebuchten Leistung zurücktreten. Folgende Kosten entstehen jedoch bei einer Annullierung des Mietvertrages:
* 50% des vereinbarten Gesamtpreises bei einer Annullation bis 14 Tage vor Anreise
* 80% des vereinbarten Gesamtpreises bei einer Annullation 13 bis 1 Tag vor Anreise
*100% des vereinbarten Gesamtpreises bei Annullation am Anreisetag, bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise
In jedem Fall wird bei einer Annullation eine Bearbeitungsgebühr von CHF100 erhoben. Kann das Objekt jedoch für die gesamte betreffende Zeitperiode wieder gleichwertig vermietet werden, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben.
Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ist die vacamo GmbH berechtigt, Buchungen entschädigungslos zu kündigen. Verhindern Gründe, die von der vacamo GmbH nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so kann die vacamo GmbH den Gast/Mieter in eine andere Ferienwohnung umquartieren, oder die Buchung kündigen. Tritt eine oben beschriebene Kündigung ein, so wird der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Der Gast/Mieter verzichtet auf weitere Ansprüche.
Belegung des Hauses
Das Haus darf nicht mit mehr Personen über 14 Jahren belegt werden als Betten vorhanden sind. Haustiere sind nur nach Absprache erlaubt. Bitte beachten Sie, dass Rauchen im ganzen Haus/Wohnung/Rustico verboten ist.
Beschädigungen
Wir hoffen, dass Sie sich wie zu Hause fühlen und genauso Freude daran haben wie wir! Daher bitten wir Sie der Einrichtung dementsprechend Sorge zu tragen. Es ist uns klar, dass einmal etwas kaputt gehen kann. Sollte dies passieren, bitten wir Sie, dies uns zu melden. Grobe Beschädigungen müssen verrechnet werden.
Haftung
Die Nutzung des Ferienobjektes und dessen Einrichtungen erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters. Im Besonderen müssen Kinder zu jeder Zeit von einer geeigneten Erwachsenen Person beaufsichtigt werden. Dies ist insbesondere wichtig, wenn sich ein Schwimmbad oder ein Whirlpool im Ferienobjekt befindet. Die vacamo GmbH haftet nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten bei Mietobjekten, die von uns nicht beeinflusst werden können, wie:
- Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift etc.
- Verminderung des Leistungswertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärmemissionen wie z.B. Baustellen, Nachtlärm etc.
Gerichtsstand
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für allfälligen Streitigkeiten gilt Steinhausen/ZG als Gerichtsstand.
*****
Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag für möblierte Ferienwohnung / möbliertes Ferienhaus zum privaten Gebrauch über die Nutzung des WLAN
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Dieser wird nur Mietern ausgehändigt, die die nachfolgend ausgeführte Nutzungsvereinbarung akzeptieren:
- Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner resp. Gäste des Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.
- Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des Vermieters auch namens der Mitbewohner und Gäste akzeptiert und unterzeichnet. Mieter, Mitbewohner und Gäste werde nachfolgend «Benutzer» genannt.
- Die Nutzung ist entgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der Ferienwohnung/Ferienhaus beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden. Der Code verfällt nach Ablauf einer bestimmten Zeit. Ein neuer Code kann angefordert werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Vermieter.
- Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, das WLAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschliesslich im Rahmen des Üblichen bei einem Ferienaufenthalt erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermässiger Nutzung darf der Vermieter den WLAN-Zugang sperren.
- Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Der Vermieter garantiert keinen unbeschränkten Zugang zum WLAN resp. Internet und haftet daher nicht für die Folgen von Unterbrüchen und Ausfällen sowie Datenverlust usw. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selber zu sorgen.
- Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload von Daten, Dateien, Videos usw. oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger, rassistischer oder urheberrechtlich geschützter Inhalte, zum Aufruf zu Straftaten oder Manipulation von Soft- und Hardware sowie Geräten und Einrichtungen jeglicher Art zu verwenden. Das Versenden von SPAM usw. untersagt. Diese Bestimmung gilt analog für das Aufrufen von Webseiten und/oder Download von Daten, Dateien, Videos usw.
- Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Gebrauch des WLAN verursacht werden. Sollte der Vermieter durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schad- und klaglos zu halten.
- Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Vermieter ist berechtigt bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder der Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.
Diese WLAN-Nutzungsvereinbarung ist Teil des Mietvertrages und untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Steinhausen/ZG vereinbart.